Inhaltsverzeichnis
Medien und Digitalität
4

Hinweise zur Arbeit an einem sensiblen Thema

Die vorangehende Zusammenstellung der verschiedenen Filme rund um die Themen Sterben, Tod, Sterbebegleitung und Sterbehilfe kann deutlich machen, dass die im Fernsehspiel GOTT aufgeworfene Frage, ob Sterbehilfe gesetzlich legalisiert werden soll, eines großen Rahmens zur Beantwortung be- darf. Sicherlich ist das Faktum, dass jeder Mensch sterben muss und in seinem Leben durch das Verrinnen der Zeit beständig auf den Tod zugeht, ein Grund zu sa- gen, Sterben und Sterbehilfe geht jede und jeden etwas an und jedes Individuum muss sich ganz persönlich mit den daraus entstehenden Fragen auseinandersetzen. Gleichzeitig lebt aber kein Mensch isoliert nur für sich und das Zusammenleben (und auch das Sterben) bedarf in einer Gemeinschaft Regeln, die den verschiedenen Positionen (Sterbenden, Hinterbliebenen, gesellschaftlich geteilten Werten) gerecht werden sollten. Diese Positionen sind nicht nur juristischer, sondern auch ethisch-moralischer, religiöser sowie allgemein sozialer Natur.

Juristisch 

Juristisch ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Rechtszustand wiederhergestellt, der vor Erlass des § 217 StGB in der Bundesrepublik bereits galt. Demnach ist (und bleibt) in Deutschland die aktive Sterbehilfe verboten, aber der as- sistierte Suizid ist – unter Beachtung bestimmter anderer Regelungen – erlaubt. Zu diesen anderen Regelungen zählen u.a. die unterlassene Hilfeleistung, für die sich ein Suizidhelfer ggfs. verantworten muss, und standesrechtliche Regelungen der Ärzteverbände, die den Ärzten verbieten können, sich an Handlungen zu beteiligen, die aktiv den Tod herbeiführen.

Michael M. Kleinschmidt, Von Wertund Würde des Lebens – Sterbehilfe im Film (Stand:17.11.2016), 50.Online verfügbarunter https://silo.tips/download/von-wert-und-wrdedes-lebenssterbehilfe-im-film#

Ethisch

Aus ethischer Sicht ist festzuhalten, dass es sich bei Sterbehilfe nur um einen (als begrenzten Aus- schnitt darstellbaren) Aspekt innerhalb des sehr viel größeren Themenkomplexes Tod und Sterben handelt. Insofern sind in der Filmliste (2.) eine ganze Reihe von Filmen zu finden, die ausschließlich das Thema Sterben und den bevorstehenden Tod eines Menschen behandeln, ohne dass dabei Sterbehilfe eine Rolle spielt. Sobald es aber im Verlauf des Sterbens bzw. bereits im Vorfeld, z.B. ausgelöst durch eine Krankheit, zum Erleiden von starken Schmerzen oder sonstigen massiven Einschränkungen der Lebensqualität kommt, kann die Frage nach einem vorzeitigen Beenden des Lebens aufgeworfen werden.

Die Übergänge zwischen Sterben, Sterbebegleitung und Sterbehilfe sind oft fließend und Grenzen sind in der Praxis für Betroffene nicht immer einfach zu ziehen. Der Suizid als individuelle Entscheidung, das Leben vorzeitig zu beenden, spielt in diesem Komplex noch einmal eine besondere Rolle. Die Frage nach dem „assistierten Suizid“ zieht neben der Bewältigung des Loslassens bzw. des Abschieds von einem (geliebten) Menschen auch die Schwierigkeit des Umgangs mit der eigenen Rolle in diesem Zusammenhang nach sich. Hier stellen sich im sozialen Gefüge einer Gesellschaft Fragen der Verantwortung, der Schuld, aber auch der Pflicht zur Hilfeleistung. Sicherlich bedarf es aus Gründen des sozialen Friedens und der Rechtssicherheit der staatlichen Regelungen. Zugleich wird für jeden individuellen Fall aber eine neue Beurteilung erforderlich sein, um eine dem Einzelfall angemessene Entscheidung zu fällen.

Religiös

Aus religiöser Perspektive ist der Einsatz für menschliche Würde bis zuletzt immer getragen von dem Schutz des Lebens und dem Blick auf jeden einzelnen Menschen als Bild Gottes. Im Blick des Glaubens wird die zwischenmenschliche Sichtweise getragen von der Beziehung Gottes zu den Menschen.

In der Stellungnahme „Sterben in Würde“ der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) heißt es dazu u.a.:

„Anfang und Ende des Lebens sind der Verfügung des Menschen entzogen. Daraus folgt, dass der Tod nicht herbeigeführt werden sollte. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass der Tod zugelassen werden darf. Sterben in Würde zu ermöglichen, bedeutet aus christlicher Sicht, dass der Sterbende an der Hand eines Menschen stirbt und nicht durch sie. Gerade in seinem letzten Lebensabschnitt braucht der Mensch Zuwendung, Schutz und Trost. […] Ein würdevoll- les Sterben kann die Gesellschaft aber nur dann gewährleisten, wenn sie ein Klima der selbstverständlichen Solidarität und Hilfe schafft, in der sich Sterbende nicht als Last empfinden.“

Die Begleitung Sterbender sowie der Ausbau von Palliativversorgung und der Hospizarbeit in ambulanten und stationären Einrichtungen sind wichtige gesellschaftliche Aufgaben, an denen sich die Kirchen maßgeblich beteiligen, um in der Gesellschaft ein Klima zu bestärken, dass dem Schutz des Lebens und der Würde aller Menschen höchste Priorität gibt.

Emotionalität des Themas Sterbehilfe berücksichtigen

Die Rede von Sterben und Tod in Verbindung mit Bildern, Geschichten und Konflikten kann emotional sehr aufwühlend und belastend sein. Im Vorfeld der Behandlung dieses Themas sollte dafür sensibilisiert werden, z.B. indem sich über den Begriff der Lebensqualität dem Begriff des Lebensendes angenähert wird. Eine andere Möglichkeit vor dem gemeinsamen Anschauen des Films besteht darin, durcH „Sehhinweise“ auf besondere Darstellungsweisen im Film aufmerksam zu machen und Gesprächsangebote bzw. Hinweise auf Rückzugsmöglichkeiten zu geben.

Weiterhin ist die individuell unterschiedliche persönliche Betroffenheit der Zuschauenden bzw. der Personen, mit denen zusammen am Thema gearbeitet werden soll, abzuklären. Sollte eine unmittelbare Betroffenheit durch Krankheit, Tod und Sterben bei Einzelnen vorliegen, so sollte die Teilnahme freigestellt und es sollten Möglichkeiten der nachträglichen Bewältigung von Gefühlen eingeplant werden.

Insbesondere das Thema Suizid ist (noch) mit einem gesellschaftlichen Tabu belegt, d.h. es wird in der Öffentlichkeit darüber geschwiegen, z.T. auch deswegen, um Nachahmungen zu verhindern. Eine Thematisierung des Suizids verlangt also eine Atmosphäre, die sich dieses Tabus bewusst ist und Brücken zur Auseinandersetzung baut. Eine solche Atmosphäre schließt auch die Möglichkeiten für Reaktionen wie Wut oder Trauer ein, die der Schock eines Suizids auslösen kann.

Medienarbeit

Filme sind Medien, die ihre Wirkung aus sich heraus entfalten und in dieser eigenständigen Form auch Respekt verlangen ohne vorschnell eingeordnet oder einer bestimmten Absicht untergeordnet zu werden. Filmgeschichten sollten also nicht für eine vorangestellte Absicht funktionalisiert werden.

Die unter den Punkten 2. und 3. vorgestellten Filme behandeln zwar alle den Themenkomplex Sterben, Sterbehilfe, Sterbebegleitung, aber andere Themen und Bezüge (Liebe, Freundschaft, Angst, Aufbruch, Neubeginn usw.) können ebenfalls angesprochen und sollten in der Arbeit mit dem Film auch berücksichtig werden.

Wenn Filme in Bildungs-Zusammenhängen eingesetzt werden, sollte dies mit einer Vor– und Nachbereitungsphase geschehen. Dies können kreative oder stärker kognitiv ausgerichtete Methoden der Erschließung sein, die auch Raum zur emotionalen Verarbeitung bieten.

Ein komplexes Thema wie Sterbehilfe bedarf in jedem Fall einer eingehenden Vorbereitungsphase, sowohl was Begriffe, Zusammenhänge und Entwicklungen als auch was individuelle Betroffenheit und emotionale Herausforderung betrifft.

Da Filme eine Kombination aus visuellen, auditiven und narrativen Elementen sind, sollte die Analyse diese verschiedenen Dimensionen berücksichtigen. Jede dieser Ebenen wird individuell rezipiert und auf Bilder, Töne und Geschichten wird unterschiedlich reagiert. So kann eine von Gewalt geprägte Szene für den Einen aufgrund der Sehgewohnheiten und des Entwicklungsstandes etwas ,normal‘ zu Verarbeitendes sein und dramaturgisch gut eingeordnet werden, für die Andere trifft sie auf eine sensible Grundeinstellung oder gar persönliche Erfahrungen mit ähnlichem Hintergrund (z.B. häusliche Gewalt), und führt zu einer unerwartet heftigen Reaktion.

Umso wichtiger ist es, sich mit den Darstellungsformen auseinander- zusetzen, um mit Perspektiven und Gestaltung auf der visuellen Ebene, besonderen Tönen, Geräuschen, der Sprache und der Musik auf der auditiven Ebene und der Konstruktion einer Geschichte durch Montage, Schnitttechnik und Erzählhaltung auf der narrativen Ebene ver- traut zu werden. Die pädagogische Aufarbeitung des Rezeptionsprozesses sollte Raum bieten, um die unterschiedlichen Wahrnehmungsangebote des Films durch die Betrachtenden wiedergeben und reflektieren zu las- sen. Nicht nur die Erzählung sollte besprochen, sondern auch die Bildsprache, der Ton- und Musikeinsatz und die formale Gestaltung als Ganzes sollten gewürdigt werden, da sie maßgeblich zur Wirkung eines Films beitragen.

Bildnachweise

Quellenangaben
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Kapitel
5
Medien und Digitalität
4

Hinweise zur Arbeit an einem sensiblen Thema

Lesezeit:
8 min.

Die vorangehende Zusammenstellung der verschiedenen Filme rund um die Themen Sterben, Tod, Sterbebegleitung und Sterbehilfe kann deutlich machen, dass die im Fernsehspiel GOTT aufgeworfene Frage, ob Sterbehilfe gesetzlich legalisiert werden soll, eines großen Rahmens zur Beantwortung be- darf. Sicherlich ist das Faktum, dass jeder Mensch sterben muss und in seinem Leben durch das Verrinnen der Zeit beständig auf den Tod zugeht, ein Grund zu sa- gen, Sterben und Sterbehilfe geht jede und jeden etwas an und jedes Individuum muss sich ganz persönlich mit den daraus entstehenden Fragen auseinandersetzen. Gleichzeitig lebt aber kein Mensch isoliert nur für sich und das Zusammenleben (und auch das Sterben) bedarf in einer Gemeinschaft Regeln, die den verschiedenen Positionen (Sterbenden, Hinterbliebenen, gesellschaftlich geteilten Werten) gerecht werden sollten. Diese Positionen sind nicht nur juristischer, sondern auch ethisch-moralischer, religiöser sowie allgemein sozialer Natur.

Juristisch 

Juristisch ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Rechtszustand wiederhergestellt, der vor Erlass des § 217 StGB in der Bundesrepublik bereits galt. Demnach ist (und bleibt) in Deutschland die aktive Sterbehilfe verboten, aber der as- sistierte Suizid ist – unter Beachtung bestimmter anderer Regelungen – erlaubt. Zu diesen anderen Regelungen zählen u.a. die unterlassene Hilfeleistung, für die sich ein Suizidhelfer ggfs. verantworten muss, und standesrechtliche Regelungen der Ärzteverbände, die den Ärzten verbieten können, sich an Handlungen zu beteiligen, die aktiv den Tod herbeiführen.

Michael M. Kleinschmidt, Von Wertund Würde des Lebens – Sterbehilfe im Film (Stand:17.11.2016), 50.Online verfügbarunter https://silo.tips/download/von-wert-und-wrdedes-lebenssterbehilfe-im-film#

Ethisch

Aus ethischer Sicht ist festzuhalten, dass es sich bei Sterbehilfe nur um einen (als begrenzten Aus- schnitt darstellbaren) Aspekt innerhalb des sehr viel größeren Themenkomplexes Tod und Sterben handelt. Insofern sind in der Filmliste (2.) eine ganze Reihe von Filmen zu finden, die ausschließlich das Thema Sterben und den bevorstehenden Tod eines Menschen behandeln, ohne dass dabei Sterbehilfe eine Rolle spielt. Sobald es aber im Verlauf des Sterbens bzw. bereits im Vorfeld, z.B. ausgelöst durch eine Krankheit, zum Erleiden von starken Schmerzen oder sonstigen massiven Einschränkungen der Lebensqualität kommt, kann die Frage nach einem vorzeitigen Beenden des Lebens aufgeworfen werden.

Die Übergänge zwischen Sterben, Sterbebegleitung und Sterbehilfe sind oft fließend und Grenzen sind in der Praxis für Betroffene nicht immer einfach zu ziehen. Der Suizid als individuelle Entscheidung, das Leben vorzeitig zu beenden, spielt in diesem Komplex noch einmal eine besondere Rolle. Die Frage nach dem „assistierten Suizid“ zieht neben der Bewältigung des Loslassens bzw. des Abschieds von einem (geliebten) Menschen auch die Schwierigkeit des Umgangs mit der eigenen Rolle in diesem Zusammenhang nach sich. Hier stellen sich im sozialen Gefüge einer Gesellschaft Fragen der Verantwortung, der Schuld, aber auch der Pflicht zur Hilfeleistung. Sicherlich bedarf es aus Gründen des sozialen Friedens und der Rechtssicherheit der staatlichen Regelungen. Zugleich wird für jeden individuellen Fall aber eine neue Beurteilung erforderlich sein, um eine dem Einzelfall angemessene Entscheidung zu fällen.

Religiös

Aus religiöser Perspektive ist der Einsatz für menschliche Würde bis zuletzt immer getragen von dem Schutz des Lebens und dem Blick auf jeden einzelnen Menschen als Bild Gottes. Im Blick des Glaubens wird die zwischenmenschliche Sichtweise getragen von der Beziehung Gottes zu den Menschen.

In der Stellungnahme „Sterben in Würde“ der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) heißt es dazu u.a.:

„Anfang und Ende des Lebens sind der Verfügung des Menschen entzogen. Daraus folgt, dass der Tod nicht herbeigeführt werden sollte. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass der Tod zugelassen werden darf. Sterben in Würde zu ermöglichen, bedeutet aus christlicher Sicht, dass der Sterbende an der Hand eines Menschen stirbt und nicht durch sie. Gerade in seinem letzten Lebensabschnitt braucht der Mensch Zuwendung, Schutz und Trost. […] Ein würdevoll- les Sterben kann die Gesellschaft aber nur dann gewährleisten, wenn sie ein Klima der selbstverständlichen Solidarität und Hilfe schafft, in der sich Sterbende nicht als Last empfinden.“

Die Begleitung Sterbender sowie der Ausbau von Palliativversorgung und der Hospizarbeit in ambulanten und stationären Einrichtungen sind wichtige gesellschaftliche Aufgaben, an denen sich die Kirchen maßgeblich beteiligen, um in der Gesellschaft ein Klima zu bestärken, dass dem Schutz des Lebens und der Würde aller Menschen höchste Priorität gibt.

Emotionalität des Themas Sterbehilfe berücksichtigen

Die Rede von Sterben und Tod in Verbindung mit Bildern, Geschichten und Konflikten kann emotional sehr aufwühlend und belastend sein. Im Vorfeld der Behandlung dieses Themas sollte dafür sensibilisiert werden, z.B. indem sich über den Begriff der Lebensqualität dem Begriff des Lebensendes angenähert wird. Eine andere Möglichkeit vor dem gemeinsamen Anschauen des Films besteht darin, durcH „Sehhinweise“ auf besondere Darstellungsweisen im Film aufmerksam zu machen und Gesprächsangebote bzw. Hinweise auf Rückzugsmöglichkeiten zu geben.

Weiterhin ist die individuell unterschiedliche persönliche Betroffenheit der Zuschauenden bzw. der Personen, mit denen zusammen am Thema gearbeitet werden soll, abzuklären. Sollte eine unmittelbare Betroffenheit durch Krankheit, Tod und Sterben bei Einzelnen vorliegen, so sollte die Teilnahme freigestellt und es sollten Möglichkeiten der nachträglichen Bewältigung von Gefühlen eingeplant werden.

Insbesondere das Thema Suizid ist (noch) mit einem gesellschaftlichen Tabu belegt, d.h. es wird in der Öffentlichkeit darüber geschwiegen, z.T. auch deswegen, um Nachahmungen zu verhindern. Eine Thematisierung des Suizids verlangt also eine Atmosphäre, die sich dieses Tabus bewusst ist und Brücken zur Auseinandersetzung baut. Eine solche Atmosphäre schließt auch die Möglichkeiten für Reaktionen wie Wut oder Trauer ein, die der Schock eines Suizids auslösen kann.

Medienarbeit

Filme sind Medien, die ihre Wirkung aus sich heraus entfalten und in dieser eigenständigen Form auch Respekt verlangen ohne vorschnell eingeordnet oder einer bestimmten Absicht untergeordnet zu werden. Filmgeschichten sollten also nicht für eine vorangestellte Absicht funktionalisiert werden.

Die unter den Punkten 2. und 3. vorgestellten Filme behandeln zwar alle den Themenkomplex Sterben, Sterbehilfe, Sterbebegleitung, aber andere Themen und Bezüge (Liebe, Freundschaft, Angst, Aufbruch, Neubeginn usw.) können ebenfalls angesprochen und sollten in der Arbeit mit dem Film auch berücksichtig werden.

Wenn Filme in Bildungs-Zusammenhängen eingesetzt werden, sollte dies mit einer Vor– und Nachbereitungsphase geschehen. Dies können kreative oder stärker kognitiv ausgerichtete Methoden der Erschließung sein, die auch Raum zur emotionalen Verarbeitung bieten.

Ein komplexes Thema wie Sterbehilfe bedarf in jedem Fall einer eingehenden Vorbereitungsphase, sowohl was Begriffe, Zusammenhänge und Entwicklungen als auch was individuelle Betroffenheit und emotionale Herausforderung betrifft.

Da Filme eine Kombination aus visuellen, auditiven und narrativen Elementen sind, sollte die Analyse diese verschiedenen Dimensionen berücksichtigen. Jede dieser Ebenen wird individuell rezipiert und auf Bilder, Töne und Geschichten wird unterschiedlich reagiert. So kann eine von Gewalt geprägte Szene für den Einen aufgrund der Sehgewohnheiten und des Entwicklungsstandes etwas ,normal‘ zu Verarbeitendes sein und dramaturgisch gut eingeordnet werden, für die Andere trifft sie auf eine sensible Grundeinstellung oder gar persönliche Erfahrungen mit ähnlichem Hintergrund (z.B. häusliche Gewalt), und führt zu einer unerwartet heftigen Reaktion.

Umso wichtiger ist es, sich mit den Darstellungsformen auseinander- zusetzen, um mit Perspektiven und Gestaltung auf der visuellen Ebene, besonderen Tönen, Geräuschen, der Sprache und der Musik auf der auditiven Ebene und der Konstruktion einer Geschichte durch Montage, Schnitttechnik und Erzählhaltung auf der narrativen Ebene ver- traut zu werden. Die pädagogische Aufarbeitung des Rezeptionsprozesses sollte Raum bieten, um die unterschiedlichen Wahrnehmungsangebote des Films durch die Betrachtenden wiedergeben und reflektieren zu las- sen. Nicht nur die Erzählung sollte besprochen, sondern auch die Bildsprache, der Ton- und Musikeinsatz und die formale Gestaltung als Ganzes sollten gewürdigt werden, da sie maßgeblich zur Wirkung eines Films beitragen.

Bildnachweise

Quellenangaben
Hintergrund schwarz - MySpring
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