RECHTLICHES UND LIZENZEN

Immer auf der sicheren Seite

Im Dschungel von Lizenz-, Bild-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechten findet man sich nicht leicht zurecht. Mit unserer medien und digitalität-Publikation "Bildrechte", ausgewählten und auf die Thematik ausgerichteten Medien sowie dem nachfolgenden Beratungsbereich bleiben Sie gut informiert und bewegen sich auf sicherem Terrain.

Lizenzrecht

Welche Nutzungs- bzw. Lizenzrechte decken die von 5.MD – Medien und Digitalität über das Medienportal zur Verfügung gestellten Medien ab?

Informationen zu:

·        Allgemeines

·        Datenschutz

·        Berechtigungder Nutzung von Medien mit der Bezeichnung „Premium“

·        Sonderbedingungenfür die Nutzung von Online-Medien mit der Bezeichnung „Premium“

·        Nutzungsbedingungen für alle weiteren Medien

·        ‍Ausleihe von Geräten

·        etc.

finden Sie in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zu dem von 5.MD – Medien und Digitalität mitbetriebenen Medienportal unter https://www.medienzentralen.de/muenchen/agb

Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Gebühren (z. B. fürFilmmusik) sind ggf. durch den Entleiher bzw. Veranstalter direkt mit der GEMA abzurechnen.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte unserem Menüpunkt GEMA.

FAQ – Antworten auf häufige Fragestellungen zu Filmvorführungen

Informationen zum öffentlichen und nicht-kommerziellen Einsatz von Filmen

Der Einsatz von Filmen im Unterricht oder in der Bildungsarbeit wirft oft rechtliche Fragen auf. Z. B. bezüglich der Nutzung von YouTube und Streaming-Diensten im Unterricht. Auch über die Mediatheken der Fernsehsender stehen viele Filme zur Verfügung. Doch wie sieht es mit dem Recht zu deren Nutzung aus?

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die rechtlichen Aspekte verschiedener Portale und Mediatheken geben. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt.

Unsere Kollegin Tanja Köglmeier von der Medienzentrale Regensburg hat zu diesen Fragen ein ausführliches Informationsblatt erstellt. Die Adaption davon finden Sie hier als PDF.

KFW-Bouquet

Begriffserklärung und Einsatzmöglichkeiten

Was ist das KFW-Bouquet? Eine Liste mit lizenzierbaren Filmen (zumeist Spielfilme) für Einzelvorführungen.

Wird Ihr gewünschter Film in der KFW-Bouquet-Liste geführt, so können wir diesen schnell und unkompliziert für Einzelvorführungen lizenzieren. Diese Lizenz gilt dann für eine einmalige nicht gewerbliche öffentliche Vorführung des Films, unabhängig davon, ob Sie den Film bei unser Fachstelle leihen, aus einer (Online-)Videothek beziehen oder selbst besitzen.

Für eine solche Lizenzierung benötigen wir spätestens drei Werktage vor Einsatz des Films einen von Ihnen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Vorführerlaubnis.

Die im Rahmen dieser Lizenzform erteilten Lizenzen können für einige Kundengruppen kostenpflichtig sein.

Nachfolgend alle Infos und Vorlagen auf einen Blick.

-> KFW-Bouquet-Liste

-> Antrag auf Vorführerlaubnis

-> Spielregeln für die Bewerbung

Einzellizenzen

Hilfestellung für spezifische Filmanfragen

Sie möchten einen Spielfilm einsetzen?

Option 1: Recherchieren Sie in unserem Medienportal unter www.medienzentralen.de, ob der Film auf DVD oder als Download zur Verfügung steht. Wenn ja, leihen Sie ihn bei uns aus oder laden Sie ihn herunter. Unsere Medien besitzen das Recht zur nicht gewerblichen öffentlichen Vorführung (V+ ). Dieses Recht schließt jedoch in der Regel eine Open-Air-Vorführung der Filme aus.

Option 2: Sie haben den gewünschten Film nicht gefunden. In diesem Fall recherchieren Sie im Rahmen des so genannten KFW-Bouquets in unserer Liste der lizenzierbaren Filme nach dem gewünschten Titel.

Ist er dort vorhanden, können wir ihn für Einzelvorführungen lizenzieren. Diese Lizenz gilt dann für eine einmalige nicht gewerbliche öffentliche Vorführung des Films, unabhängig davon, ob Sie den Film bei uns leihen, aus einer Videothek beziehen oder selbst besitzen. (Bezug aus einer Mediathek oder von einem Streamingdienst ist im Einzelfall extra zu klären.)

Für eine solche Lizenzierung benötigen wir spätestens drei Werktage vor Einsatz des Films einen von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Filmvorführung.

Die im Rahmen dieser Lizenzform erteilten Lizenzen können für einige Kundengruppen kostenpflichtig sein.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere weiteren Informationen zum KFW-Bouquet und zur GEMA.

Option 3: Geben Sie uns Ihre Filmanfragen telefonisch oder via E-Mail an medienbstellungen@eomuc.de oder fsmd@eomuc.de durch. Wir bemühen uns um eine Klärung der Lizenzen.

Bildrechte

Bildrechte - Publikation

medien und digitalität-Publikation "Bildrechte"

Die im Jahr 2023 veröffentlichte Publikation wurde von Martin Ostermann, Marta Parulska und Claudia Wieser erarbeitet.

Urheber und Nutzer. Wer darf was?

Die Publikation will wichtige Begriffe klären und dabei helfen, mit Bildern rechtlich sicher umzugehen. Die vorrangige Perspektive betrifft die Verwendung und Lizenzierung von Bildern sowie deren urheberrechtlichen Schutz.
Angesichts der Komplexität der Thematik können die Informationen zum Thema Bildrechte nicht als vollständig bezeichnet werden, aber sie sollen eine Hilfe bieten, entscheidende Regeln zu beachten und weitergehende Kenntnisse selbstständig zu erwerben.

-> Direkt zur Online-Ausgabe der medien und digitalität-Publikation "Bildrechte"

-> Zum PDF-Download der medien und digitalität-Publikation "Bildrechte"

Bildrechte - Lernplattform

Inhalt zum Lernraum "Bildrechte" erscheint in Kürze

Urheberrechte

Wichtige Hinweise zum Umgang mit fremden geistigen Eigentum (Urheberrecht)

Im Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising, Jahrgang 2011, Nr. 7 vom 28. April wird in der Ziffer 69 auf das Urheberrecht verwiesen. Dabei sind auch Websiten von Pfarreien betroffen. Den Wortlaut finden Sie unter nachfolgendem Link:

-> Website des Erzbischöflichen Ordinariats München und Freising

Medienliste mit Filmen aus dem Medienportal der Fachstelle 5.MD - Medien und Digitalität, die zum Thema Urheberrecht informieren:

-> Medienliste Urheberrecht 2023

Persönlichkeitsrechte

Wichtige Hinweise zum Umgang mit Persönlichkeitsrechten

Informationen zum Katholischen Datenschutzzentrum Bayern (KdöR) finden Sie unter nachfolgendem Link:

-> Website des Erzbischöflichen Ordinariats München und Freising

Medienliste mit Filmen aus dem Medienportal der Fachstelle 5.MD - Medien und Digitalität, die zum Thema Persönlichkeitsrechte informieren:

-> Medienliste Persönlichkeitsrecht 2023

GEMA

Katholische Kirche und GEMA

Katholische Kirche und GEMA

In Filmen ist meistens Musik enthalten. Dies bedeutet, dass bei einer öffentlichen Filmvorführung auch Musik zur Aufführung gelangt. Die Rechte der Musik-Autor:innen werden von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wahrgenommen. Für Musiknutzungen im Rahmen des Einsatzes von Medien aus dem Medienportal der Fachstelle 5.MD – Medien und Digitalität (welche nicht durch deren AGB abgedeckt sind), des KFW-Bouquets u. a. empfiehlt sich also eine separate Abklärung der rechtlichen Situation in Bezug auf GEMA.

Lediglich bis Ende 2023 bestand einen Rahmenvertrag der katholischen Kirche – vertreten durch den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) – mit der GEMA. Bitte beachten Sie folgenden aktuellen Sachstand für öffentliche nicht-kommerzielle Vorführung von Filmen in Kirche und Gemeinde:

Ab 01.01.2024 müssen Filmvorführungen bei der GEMA angemeldet werden. Siehe: GEMA Tarif T für Filmvorführungen

Dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist es gelungen, sich mit der GEMA über einen gesamtvertraglichen Nachlass in Höhe von 20 % auf die gesetzlichen Rahmentarife zu verständigen. Dieser Nachlass gilt für alle Veranstaltungen, die in kirchlicher Trägerschaft durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie auf bisheriger Vertragsgrundlage als bereits pauschalvergütet anzusehen waren oder schon bislang melde- ­und/ oder gebührenpflichtig waren.

Ergänzende Hinweise:

Bitte beachten Sie insbesondere, dass die aktuellen Vereinbarungen des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD)mit der GEMA nur für rein kirchliche/gemeindliche Vorführungen gelten. Kooperationen mit kommerziellen Partnern sind keinesfalls über die Nachlass-Regelung in Höhe von 20 % abgedeckt, anderweitige Kooperationen sind abzuklären.

Bei Fragen zu Filmvorführungen oder GEMA, können Sie sich nach wie vor gerne an uns wenden. Rechtlich verbindliche Auskünfte oder Preisinformationen können wir Ihnen hierbei leider nicht geben. Besuchen Sie auch gerne die nachfolgend aufgelisteten Webseiten:

Linkliste zu weiterführenden Informationen:

-> Welche Formen von Musiknutzung für katholische Institutionen und Gemeinden für GEMA-Anmeldungen relevant sind

-> GEMA Tarif T für Filmvorführungen

-> Website der GEMA

-> Website des Erzbischöflichen Ordinariats München und Freising zu Urheberrechten im Bereich der Kirchenmusik

Klappen Sie unbedingt den Menüpunkt „GEMA- Nutzung von Musik außerhalb von Gottesdiensten (Stand: 15.02.2024)“ auf.

 

Bitte beachten Sie auch das generelle Außenwerbeverbot für Filme unserer Auswertungsstufe.

Alle Infos im PDF-Format.

Stand 24.04.2024.

Irrtum und Änderungen vorbehalten.

Interesse an weiteren Themen zur Digitalität?

Während unter Digitalisierung eher die Ausweitung des Einsatzes digitaler Technologien zu verstehen ist, meint Digitalität neue Strukturbedingungen des Handelns in einer von digitalen Prozessen und Anwendungen geprägten Welt. Das Phänomen der Digitalität kann aus ganz unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden.

Mehr lesen