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Exkurse: Alternative Konferenzplattformen & Bildrechte

Exkurs 3: Alternative Konferenzplattformen

YouTube ist eine gut funktionierende Streaming-Plattform, wer aber Konferenzplattformen wie BigBlueButton oder Zoom benutzt, kann damit auch eine geschlossene Veranstaltung streamen. Allerdings empfiehlt sich hier der Anschluss einer externen Kamera. 

Bei Plattformen wie BigBlueButton, Rainbow oder Microsoft Teams kann man nur eine Kamera auswählen. 

 

Bei Zoom besteht die Möglichkeit, sowohl auf die interne als auch eine externe Kamera zuzugreifen (auf das Menü-Symbol neben der Kamera klicken und die gewünschte Kamera auswählen).

Exkurs 4: Bildrechte

Wenn bei Filmaufnahmen Menschen gefilmt werden, muss das Recht auf das eigene Bild beachtet werden. Das heißt: Gefilmte Personen müssen vorher immer gefragt werden, ob sie gefilmt und ob die Aufnahmen später veröffentlicht werden dürfen. Je nach Ort oder Aufnahmesituation gibt es folgende Orientierungen:

Bei Aufnahmen von Einzelpersonen oder aus einer Gruppe hervorgehobenen Personen ist in jedem Falle eine Einwilligung nötig (Am besten schriftlich).

Bei einer Veranstaltung oder einem Fest, auf dem die Anwesenden im Ganzen gefilmt werden, reicht es, das Mitfilmen und den Zweck allgemein mitzuteilen. Hier braucht nicht jede Person gefragt zu werden.

Wenn an öffentlichen Orten gefilmt wird und Menschen zufällig durch das Bild laufen oder stehen z. B. vor einer Kirche, gelten sie als „Beiwerk“, d. h. sie müssen nicht explizit gefragt werden. (Gilt nicht für eine Großaufnahme)

Sollten Kinder fotografiert oder gefilmt werden, müssen immer die
Eltern gefragt werden! 

Ausführliche Informationen dazu: https://bit.ly/2G8S6U9

Quellenangaben
Hintergrund schwarz - MySpring
Icon Plus - MySpring
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Kapitel
9
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Exkurse: Alternative Konferenzplattformen & Bildrechte

Lesezeit:
2 min.

Exkurs 3: Alternative Konferenzplattformen

YouTube ist eine gut funktionierende Streaming-Plattform, wer aber Konferenzplattformen wie BigBlueButton oder Zoom benutzt, kann damit auch eine geschlossene Veranstaltung streamen. Allerdings empfiehlt sich hier der Anschluss einer externen Kamera. 

Bei Plattformen wie BigBlueButton, Rainbow oder Microsoft Teams kann man nur eine Kamera auswählen. 

 

Bei Zoom besteht die Möglichkeit, sowohl auf die interne als auch eine externe Kamera zuzugreifen (auf das Menü-Symbol neben der Kamera klicken und die gewünschte Kamera auswählen).

Exkurs 4: Bildrechte

Wenn bei Filmaufnahmen Menschen gefilmt werden, muss das Recht auf das eigene Bild beachtet werden. Das heißt: Gefilmte Personen müssen vorher immer gefragt werden, ob sie gefilmt und ob die Aufnahmen später veröffentlicht werden dürfen. Je nach Ort oder Aufnahmesituation gibt es folgende Orientierungen:

Bei Aufnahmen von Einzelpersonen oder aus einer Gruppe hervorgehobenen Personen ist in jedem Falle eine Einwilligung nötig (Am besten schriftlich).

Bei einer Veranstaltung oder einem Fest, auf dem die Anwesenden im Ganzen gefilmt werden, reicht es, das Mitfilmen und den Zweck allgemein mitzuteilen. Hier braucht nicht jede Person gefragt zu werden.

Wenn an öffentlichen Orten gefilmt wird und Menschen zufällig durch das Bild laufen oder stehen z. B. vor einer Kirche, gelten sie als „Beiwerk“, d. h. sie müssen nicht explizit gefragt werden. (Gilt nicht für eine Großaufnahme)

Sollten Kinder fotografiert oder gefilmt werden, müssen immer die
Eltern gefragt werden! 

Ausführliche Informationen dazu: https://bit.ly/2G8S6U9

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